Xiaomi SU7 Ultra: Gericht ordnet Rückzahlung nach Marketing
Ein Gericht in China urteilte, dass die Vermarktung des optionalen Kohlefaser-Frontdeckels mit doppelten Luftkanälen für den Xiaomi (Xiaomi) SU7 Ultra zwar übertriebene Elemente enthielt, aber keinen Betrug darstellte. Dies ist eine der ersten bedeutenden Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Auseinandersetzung um den sogenannten „Luftkanal-Frontdeckel“ des Unternehmens, wie der Mediendienst Sina berichtete.
Das Volksgericht des Distrikts Licheng in Jinan, Provinz Shandong, verkündete am 13. Mai ein erstinstanzliches Urteil in einer Klage, die ein Käufer des SU7 Ultra gegen Xiaomi Auto und dessen lokales Vertriebsunternehmen eingereicht hatte.
Das Gericht befand, dass die Werbematerialien von Xiaomi übertriebene Inhalte aufwiesen, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstießen. Es stellte jedoch fest, dass der Automobilhersteller keine Fakten erfunden oder die Wahrheit absichtlich verschwiegen hatte. Daher wies es die Forderung des Klägers nach dreifachem Schadenersatz und doppelter Rückerstattung der Kaution zurück.
Gemäß dem Urteil wird der am 7. März 2025 unterzeichnete Fahrzeugkaufvertrag zum 4. Juli 2025 aufgelöst. Das Unternehmen wurde angewiesen, die Kaution des Klägers in Höhe von 20.000 Yuan (rund 2.700 €) innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten des Urteils zurückzuerstatten, wobei Xiaomi die gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung trägt. Zusätzliche Forderungen bezüglich einer Entschädigung für das optionale Ausstattungspaket für den Kohlefaser-Frontdeckel lehnte das Gericht ab.
Gericht konzentriert sich auf übertriebene Vermarktung
Der Streit drehte sich um den optionalen Frontdeckel mit doppelten Luftkanälen für den SU7 Ultra. Einige Besitzer und Internetnutzer hatten zuvor in inoffiziellen Tests die Frage aufgeworfen, ob die Öffnungen des Frontdeckels tatsächlich nennenswerte aerodynamische oder kühlende Funktionen erfüllten.
Während des Prozesses argumentierte Xiaomi, dass Unternehmensgründer Lei Jun bereits auf der Markteinführungsveranstaltung im Oktober 2024 erklärt hatte, dass sich das Serienfahrzeug erheblich vom Prototyp unterscheide. Xiaomi betonte, dass der Begriff „Nachbildung“ sich auf das äußere Erscheinungsbild und nicht auf eine vollständig identische interne Struktur oder Fahrleistungen bezog.
Das Unternehmen erklärte zudem, dass das Fahrzeug ein aktives Lufteinlasssystem (AGS) verwendet, das im Stand automatisch schließt, wodurch einige der online durchgeführten Luftstromtests nicht repräsentativ seien. Xiaomi legte einen Windkanalbericht des China Automotive Technology and Research Centre vor, der angeblich zeigte, dass der Frontdeckel begrenzte Zuwächse an Abtrieb, eine eingeschränkte Luftabfuhr und eine unterstützende Bremsenkühlung bot.
Des Weiteren teilte Xiaomi dem Gericht mit, dass es die Werbetexte bereits überarbeitet und sich nach aufkommenden Kundenbeschwerden entschuldigt hatte. Das Unternehmen bot zudem kostenlose Ersatz-Standardfrontdeckel für noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge sowie Kompensationspunkte für bestehende Besitzer an.
Früheres Gerichtsurteil und Verbesserungsprogramm
Das jüngste Urteil folgt einem früheren Fall, in dem Xiaomi einen verfahrenstechnischen Sieg in einer anderen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Frontdeckel-Kontroverse erzielt hatte.
Im März berichteten wir zudem, dass Xiaomi ein kostenloses aerodynamisches Verbesserungsprogramm für Besitzer des SU7 Ultra mit dem Luftkanal-Frontdeckel eingeführt hatte.
Absatzzahlen des Xiaomi SU7
Daten des China EV DataTracker zeigen, dass die inländischen Verkaufszahlen des Xiaomi SU7 im April 2026 26.826 Einheiten erreichten. Dies entspricht einem Anstieg von 240,3 Prozent gegenüber dem Vormonat, jedoch einem Rückgang von 6,2 Prozent im Jahresvergleich. Das Modell machte in diesem Monat 73,1 Prozent der gesamten Absätze der Marke Xiaomi aus. Frühere monatliche Volumina im Jahr 2026 umfassten 7.882 Einheiten im März und 1.133 Einheiten im Januar.
